Abgastest

Ob PW, Kombi, Limousine, Van, Pick-up, Geländewagen oder andere Karossen, Garage Brustolin AG macht den Abgastest.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz der benötigten Dokumente (Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument) Das Fahrzeug wird regelmassig gewartet und die Abgasrelevanten Bauteile/Komponenten sind technisch in Ordnung. Der Motor muss bei der Abgasmessung Betriebstemperatur aufweisen. (Benzinmotor min. 10 Minuten gefahren, Dieselmotor min. 20 Minuten idealerweise auf Autobahn gefahren)

Gesetzliche Vorschriften

Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen

Befreiung der Abgaswartungspflicht:
Mit der ab 2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für bestimmte/neuere Fahrzeuge, die ein On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung. Anhand des Fahrzeugausweises lässt sich feststellen, ob ein Fahrzeug ein anerkanntes OBD-System aufweist. Die massgebende Eintragung befindet sich in Feld Nummer 72 (Emissionscode);

Benzinmotor: ab Emissionscode B03, B04, etc. sind befreit.
Dieselmotor:  ab Emissionscode B04, B5a, B5b, etc. sind befreit.

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